
Kup-Prüfungen
Anspruch auf Prüfung
Anspruch auf Prüfung hat man nicht automatisch aufgrund der Beitragszahlungen. Durch die Beitragszahlung besteht nur ein Anspruch auf Trainingsmöglichkeit! Anspruch auf Prüfung hat nur, wer auch die folgenden Voraussetzungen zur Höherstufung (-graduierung) erfüllt ! Entscheidungsgewalt hat hierüber ausschließlich der verantwortliche Taekwondolehrer (Trainer)
Training:
Das Training muß während der Vorbereitungszeit kontinuierlich besucht worden sein. Dies bedeutet, daß die Trainingseinheiten zusammenhängend erreicht werden müssen! Laut Prüfungsprogramm wird gefordert, daß der Prüfling mindestens zweimal die Woche eine Trainingseinheit trainiert!
Weniger als 4 Trainingseinheiten pro Monat dürfen nicht gezählt werden. (Zum Beispiel beim Training über mehrere Jahre für eine Prüfung)
Verhalten:
Das Verhalten im Dojang (nicht nur während des Trainings) und das in der Öffentlichkeit, dürfen keinen Anlaß zur Beanstandung geben. Weiterhin wird das Verhalten gegenüber den Mitschülern und gegenüber dem Lehrer (Trainer) beachtet
Psychische Voraussetzungen:
Einstellung, Leistungswille, Selbstdisziplin und Disziplin in der Gruppe müssen vorhanden sein
Äusseres Erscheinungsbild:
Einstellung, Leistungswille, Selbstdisziplin und Disziplin in der Gruppe müssen vorhanden sein
Anmeldung:
Jeder Prüfling bekommt von seinem TKD – Trainer rechtzeitig ein Prüfungsanmeldeformular, das er auf Richtigkeit überprüft und zur Prüfung mitbringt.
Dan-Prüflinge
Bei DAN-Prüflingen muß schon auf dem Weg zur Meisterprüfung im Taekwondo ersichtlich sein, daß sie Taekwondo voll und ganz unterstützen und oben genannte Richtlinien und die Tugenden des Taekwondo anwenden!